Bauaktenarchiv in Å·ÃÀÇéÉ« Mitte

Sie befinden sich im Bauaktenarchiv des Fachbereiches Bau- und Wohnungsaufsicht.

Hinweise zur Akteneinsicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eigentümer*innen eines Grundstückes bieten wir die Möglichkeit, abgeschlossene und archivierte Bauakten Ihres Grundstückes einzusehen.
Bei diesem Serviceangebot handelt es sich um keinen bestehenden Rechtsanspruch der Einsichtnahme oder das Vorhandensein der abgeschlossenen Bauakten.
Unsere Archivierung der Akten dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und die Akten stehen somit der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Da unsere Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, gewähren wir die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse laut dem IFG-Gesetz.

Anfragen und Termine

Eine Akteneinsicht erfolgt nur mit Termin.
Terminanfragen können Sie per Mail an bauaktenarchiv@ba-mitte.berlin.de stellen.

³Ò±ð²úü³ó°ù

Bei der Akteneinsicht fällt eine ³Ò±ð²úü³ó°ù pro Akte von 25€ (Mindestgebühr 36€) an. Damit Sie nicht alle Akten zum gewünschten Objekt bestellen und bezahlen müssen, können Sie gerne vorab per E-Mail den Aktenbestand anfragen und auswählen.

Die Rechnung kann nicht vor Ort beglichen werden und wird dann per Post an Sie geschickt.

Kopien

Genähte Akten können nur noch fotografiert und nicht kopiert werden. Für alle anderen Kopien steht unser externer Kopierdienstleister zur Verfügung.

Das Laden von Akkus ist in unseren Räumlichkeiten nicht gestattet.

Einlass und Akteneinsicht

Bis zu zwei Personen können die Akteneinsicht wahrnehmen. Unsere Akteneinsicht findet im Rathaus Wedding (Müllerstr. 146) statt. Anmeldung und Einlass in unser Archiv erfolgen über die Pförtnerloge.

Anforderungen

Zur Akteneinsicht benötigen wir folgende Unterlagen:

Als nur Wohnungseigentümer/Teileigentümer (wenn Sie die kompletten Bauakten einsehen wollen)

- aktueller Verwaltervertrag bzw. -auftrag oder Beschluss der Eigentümerversammlung zur Verwaltung
- Verwaltervollmacht (aktuell)
- Personalausweis

Als Eigentümer vom gesamten Objekt:

- einen Grundbuchauszug (nicht älter als sechs Wochen)
- Personalausweis

Als nicht direkter Eigentümer (Mieter, Studenten etc.) vom gesamten Objekt:

- Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
- eine Kostenübernahmeerklärung
- einen Grundbuchauszug (nicht älter als sechs Wochen)
- Personalausweis

Als Verwaltung:

- Verwaltervertrag und letzte Bestellungsurkunde

Alle Unterlagen werden für den datenschutzkonformen Abgleich benötigt und sind Bestandteil des vor Ort auszufüllenden Antrages (in ausgedruckter- oder digitaler Form). Sollte ein Nachweis fehlen, sind wir dazu verpflichtet, Ihnen die Einsicht zu verwehren!
Gerne können Sie zur Prüfung, vorab die erwünschten Unterlagen uns ab Terminvereinbarung zusenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Aktenarchiv

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