Qualifizierte elektronische Signatur
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Die qualifizierte elektronische Signatur ist die Entsprechung zur herkömmlichen Unterschrift in der elektronischen Welt. Sie ermöglicht die langfristige Überprüfbarkeit der Urheberschaft einer Erklärung im elektronischen Datenverkehr.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung des jeweiligen Fachbereiches gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adressen erklärt:
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E-Mail-Adresse
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Büro der Bezirksverordnetenversammlung
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Rechtsamt
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°Â¾±°ù³Ù²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ
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Steuerungsdienst, Finanzen und Personal
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Straßen- und ³Ò°ùü²Ô´Ú±ô䳦³ó±ð²Ôamt
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Stadtentwicklungsamt
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Jugendamt
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SE Facility Management
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Sozialamt
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Gesundheitsamt
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Schul-und Sportamt
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Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
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Ordnungsamt
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Umwelt- und Naturschutzamt
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Amt für Bürgerdienste
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Standesamt
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Wohnungsamt
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Anwohnerparkausweise
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Wahlamt
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Amt für Weiterbildung und Kultur