Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf den Vollzug der Therapieunterbringung in Einrichtungen im Sinne des 搂 99 entsprechende Anwendung mit der Ma脽gabe, dass die Behandlung, Betreuung und Unterbringung w盲hrend des Vollzugs den sich aus der im Einzelfall vorliegenden psychischen St枚rung ergebenden aktuellen medizinisch-therapeutischen Erfordernissen Rechnung zu tragen haben.