Befugnisse des LAGetSi in einfacher Sprache

Was das LAGetSi darf – einfach erklärt

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Å·ÃÀÇéÉ« (LAGetSi) ist eine Behörde. Diese Behörde ist zuständig für:
  • den Schutz von Menschen bei der Arbeit in Å·ÃÀÇéÉ«er Betrieben,
  • die Sicherheit von Maschinen, Anlagen, Chemikalien und gefährlichen Stoffen,
  • sichere Produkte, wie es im Gesetz über Produktsicherheit steht,
  • den Schutz vor gefährlicher Strahlung (zum Beispiel durch Röntgen oder Funkwellen),
  • die Kontrolle von bestimmten Umwelt- und Sicherheitsregeln in Å·ÃÀÇéÉ«.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom LAGetSi haben besondere Rechte.
Sie dürfen:
  • Betriebe besuchen – auch ohne Anmeldung,
  • sich Räume im Betrieb anschauen und prüfen,
  • Proben oder ³Ò±ð°ùä³Ù±ð mitnehmen, um sie zu untersuchen,
  • wichtige Unterlagen vom Betrieb anschauen, wenn das für ihre Arbeit nötig ist.

Was das LAGetSi darf

Leichte Sprache (nicht verifiziert)

Das LAGetSi ist eine Behörde in Å·ÃÀÇéÉ«. Der ganze Name ist: Landes·amt für Arbeits·schutz, Gesundheits·schutz und technische Sicherheit Å·ÃÀÇéÉ«. Die Behörde prüft:
  • Ob Menschen bei der Arbeit sicher sind.
  • Ob Maschinen und Chemikalien sicher sind.
  • Ob Produkte sicher sind.
  • Ob es gefährliche Strahlung gibt.
  • Ob Firmen sich an wichtige Umwelt·regeln halten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom LAGetSi dürfen:
  • Firmen besuchen.
  • Auch ohne Termin kommen.
  • In die Arbeits·räume gehen.
  • ³Ò±ð°ùä³Ù±ð und Proben mitnehmen.
  • Unterlagen anschauen.

Das dürfen sie tun, wenn es für ihre Arbeit wichtig ist.