Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde bei einer aufgefundenen und in einer Tierarztklinik zwischenzeitlich verstorbenen Fledermaus eine Infektion mit Tollwutviren festgestellt.
Die Fledermaustollwut wird durch eigene, von dem Erreger der klassischen „Fuchstollwut“ unabhängige Viren verursacht. Die Ansteckung erfolgt durch den Kontakt mit dem Speichel infizierter Tiere, Biss- oder Kratzverletzungen der Haut. Infektionen beim Menschen sind jedoch äußerst selten.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz rät verletzte oder erkrankte Fledermäuse, die tagsüber im Freien aufgefunden werden, nicht mit bloßen Händen zu berühren, sondern Gartenhandschuhe oder ein Handtuch zu verwenden.
Kann eine Verletzung der Haut mit den winzigen Zähnen oder Krallen nicht ausgeschlossen werden oder ist ein Kind mit einer Fledermaus unbeaufsichtigt umgegangen, sollte zur Sicherheit möglichst sofort eine ärztliche Beratungsstelle aufgesucht werden.
Weitere Hinweise zur Fledermaustollwut finden Sie hier.
Hinweise auf einen Fall der Fledermaustollwut
Pressemitteilung vom 01.08.2025
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Eva Jobs
Stellvertretende Pressesprecherin
Isabel Heitz