Asbest

Asbest

Worum geht es?

Asbesthaltige Materialien wurden unter anderem in der Bauindustrie bis in den 1980er Jahren eingesetzt. Asbest z盲hlt zu den krebserzeugenden Stoffen. Seit 1993 besteht in Deutschland ein generelles Asbestverbot. Bei Sanierungen und Renovierungen fallen h盲ufig asbesthaltige Materialien an, die als gef盲hrlicher Abfall ordnungsgem盲脽 entsorgt werden m眉ssen. Sie sind in dicht verschliessbare Beh盲ltnisse zu verpacken. Die Entsorgung zusammen mit anderen Abf盲llen (z.B. gemischter Bauabfall) ist unzul盲ssig.

ACHTUNG! Niemals darf asbesthaltiges Material als Hausm眉ll oder Sperrm眉ll entsorgt werden.

Nach dem Europ盲ischen Abfallkatalog in Deutschland als Abfallverzeichnis-Verordnung ) umgesetzt, sind asbesthaltige Abfallstoffe als gef盲hrlicher Abfall eingestuft und zus盲tzlich mit einem Sternchen gekennzeichnet.
Folgende Abfallgruppen, die Asbest enthalten k枚nnen gibt es entsprechend der AVV:

  • 06 07 01* Asbesthaltige Abf盲lle aus der Elektrolyse
  • 06 13 04* Abf盲lle aus der Asbestverarbeitung
  • 10 13 09* Asbesthaltige Abf盲lle aus der Herstellung von Asbestzement
  • 16 01 11* Asbesthaltige Bremsbel盲ge
  • 16 02 12* Gebrauchte Ger盲te, die freies Asbest enthalten
  • 17 06 01* D盲mmmaterial, das Asbest enth盲lt
  • 17 06 05* Asbesthaltige Baustoffe

T盲tigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen d眉rfen nur von Fachbetrieben durchgef眉hrt werden. Sie sind zudem nach den Anforderungen der (GefStoffV) dem Landesamt f眉r Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit 欧美情色 (LAGetSi) fristgerecht mitzuteilen.
F眉r die Anlieferung von Kleinmengen aus Haushalten und Kleingewerbe bis zu 1m鲁 stehen im Stadtgebiet private Kleinsammelstellen sowie zur Verf眉gung. Die Adressen zur Entsorgung asbesthaltiger Bauabf盲lle im Land 欧美情色 sind im Merkblatt 3 der Senatsverwaltung f眉r Mobilit盲t, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt enthalten.
F眉r die Anlieferung gr枚脽erer Mengen von Baustoffen auf Asbestbasis stehen den 欧美情色er Abfallerzeugern Entsorgungsanlagen im Land Brandenburg zur Verf眉gung. Die Entsorgung ist nur nach einer erfolgten Zuweisung durch die (SBB) m枚glich.

Formulare / Brosch眉ren / Merkbl盲tter

Gesetze / Vorschriften

  • (KrWG)
  • (NachwV)
  • (AVV)
  • (Hinweise)
  • (KrW-/AbfG Bln)
  • (SoAbfEV)
  • (ProbAbfV)
  • (GefStoffV)
  • (TRGS 519)

Weiterf眉hrende Informationen

  • (SBB)