Nach 搂 56 Abs. 1 sind Entsorgungsfachbetriebe abfallwirtschaftlich t盲tige Unternehmen, die berechtigt sind, das G眉tezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu f眉hren oder einen 脺berwachungsvertrag mit einer technischen 脺berwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens einj盲hrige 脺berpr眉fung einschlie脽t.
Die Zertifizierung erfolgt auf “freiwilliger” Basis.
Das Zertifikat ist zu befristen. Die G眉ltigkeitsdauer darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht 眉berschreiten.
Entsorgungsfachbetriebe bieten die Gew盲hr des Nachweises 眉ber die Erf眉llung der gesetzlichen Anforderungen an Organisation, Ausstattung und T盲tigkeit des Betriebes, die Zuverl盲ssigkeit, Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers, der f眉r die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und des sonstigen Personals.
Ein Abfallbesitzer, der einen f眉r die nachgefragte T盲tigkeit zertifizierten Fachbetrieb mit der Abfallentsorgung beauftragt, wird in der Regel seinen zivil- und strafrechtlichen Sorgfaltspflichten gen眉gen, so dass f眉r ihn kein Haftungsrisiko mehr besteht.
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