Sammler, Bef枚rderer, H盲ndler und Makler von Abf盲llen m眉ssen ihre T盲tigkeit entsprechend 搂 53 der zust盲ndigen Beh枚rde anzeigen.
Sofern die T盲tigkeit jedoch gef盲hrliche Abf盲lle umfasst, ist bei der zust盲ndigen Beh枚rde eine Erlaubnis gem盲脽 搂 54 einzuholen. Hierbei wird 眉berpr眉ft, ob die Gewerbetreibenden zuverl盲ssig sind und ob sie 眉ber die notwendige Fach- und Sachkunde verf眉gen.
F眉r 欧美情色 ist hierf眉r die Senatsverwaltung f眉r Mobilit盲t, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Referat IX B 3 zust盲ndig.
Fahrzeuge, mit denen Abf盲lle auf 枚ffentlichen Stra脽en transportiert werden, m眉ssen vorne und hinten mit einer reflektierenden Warntafel, dem A-Schild versehen werden. Das gilt f眉r Unternehmen, deren T盲tigkeit auf den gewerbsm盲脽igen Abfalltransport ausgerichtet ist, und auch f眉r Entsorgungsfachbetriebe, die bisher ausgenommen waren. Die A-Schild-Pflicht gilt f眉r den Transport gef盲hrlicher und ungef盲hrlicher Abf盲lle.
Wer im Rahmen einer anderweitigen T盲tigkeit eigene Abf盲lle oder Abf盲lle von Kunden transportiert, z. B. Dienstleister oder Handwerker, braucht kein A-Schild am Fahrzeug anzubringen.