Grunds盲tzlich lassen sich die in Gewerbebetrieben anfallenden Abf盲lle in zwei Kategorien einteilen:
- 骋别飞别谤产别补产蹿盲濒濒别
und - gef盲hrliche Abf盲lle
Die Verpflichtung zur Entsorgung bzw. Getrennthaltung und Verwertung dieser Abfallfraktionen regelt die Gewerbeabfallverordnung.
Zu den 骋别飞别谤产别补产蹿盲濒濒别n z盲hlen zum Beispiel:
- Papier und Pappe
- Glas
- Textilien
- Holz ( Ausnahme Holz, das gef盲hrliche Stoffe enth盲lt )
- Kunststoffe
- Metalle
- Bau- und Abbruchabf盲lle
- biologisch abbaubare K眉chen- und Kantinenabf盲lle
- biologisch abbaubare Garten- und Parkabf盲lle
- Restabfall
Die bezirklichen Umwelt- und Naturschutz盲mter sind zust盲ndig f眉r die Kontrolle der Getrennthaltungspflicht und der ordnungsgem盲脽en Entsorgung der anfallenden 骋别飞别谤产别补产蹿盲濒濒别.
Zu den gef盲hrlichen Abf盲llen (Sonderabf盲lle) z盲hlen beispielsweise:
- 础濒迟枚濒
- Abscheiderinhalte oder
- gebrauchte L枚sungsmittel
Die Entsorgung dieser Abf盲lle wird durch den 搂 41 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit den zugeh枚rigen Verordnungen geregelt. Es gilt hier die besondere Nachweispflicht gegen眉ber den 脺berwachungsbeh枚rden.
Informationen zum
finden Sie bei der Senatsverwaltung f眉r Mobilit盲t, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.