Batterien

Batterierecycling

Worum geht es?

Um den Eintrag von Schadstoffen – insbesondere Quecksilber, Cadmium, Blei, Nickel, Zink und Lithium – in den Abfall durch Batterien zu verringern, sind Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren seit dem 1.10.1998 gesetzlich verpflichtet, diese nach Gebrauch unentgeltlich zur眉ckzunehmen, ordnungsgem盲脽 und schadlos zu verwerten bzw. nicht verwertbare Batterien gemeinwohlvertr盲glich zu beseitigen.
Bestimmte schadstoffhaltige Batterien d眉rfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zudem sollen Batterien mehrfach verwendbar und technisch langlebig hergestellt werden.

Neben der R眉cknahmepflicht der Hersteller ist f眉r die Endverbraucher eine gesetzliche R眉ckgabepflicht von gebrauchten Batterien an einen Vertreiber festgelegt worden, der diese wiederum an die Hersteller weiterreichen muss. Das bedeutet dass gebrauchte Batterien nicht 眉ber den Hausm眉ll entsorgt werden d眉rfen.

Mit dem am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt verk眉ndeten Gesetz zur Neuregelung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung f眉r Batterien und Akkumulatoren setzt die Bundesrepublik Deutschland die europ盲ische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um.
Das Gesetz wird die seit 1998 geltende Batterieverordnung zum 1. Dezember 2009 ersetzen.

Weitere Informationen bei der Senatsverwaltung f眉r Mobilit盲t, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Formulare / Brosch眉ren / Merkbl盲tter

Gesetze / Vorschriften

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