Gewerbliche Sammlung von Abf盲llen

Gewerbliche Sammlung von Abf盲llen

Worum geht es?

Erzeuger oder Besitzer von Abf盲llen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese dem 枚ffentlich- rechtlichen Entsorgungstr盲ger zu 眉berlassen. F眉r 欧美情色 ist dies die .

Bez眉glich dieser Grundverpflichtung sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz () entsprechend 搂 17 Ausnahmen vor, sofern die Abf盲lle einer ordnungsgem盲脽en und schadlosen Verwertung zugef眉hrt werden:

  • gemeinn眉tzige Sammlung
  • gewerbliche Sammlung, soweit 眉berwiegende 枚ffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen.
    Diese Ausnahmen gelten nicht f眉r gemischte und gef盲hrliche Abf盲lle.

Die gewerbliche Sammlung kann mangels 枚ffentlichem Interesse versagt werden, wenn:

  1. Abf盲lle erfasst werden, f眉r die der 枚ffentlich-rechtliche Entsorgungstr盲ger oder der von diesem beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abf盲lle durchf眉hrt,
  2. die Stabilit盲t der Geb眉hren gef盲hrdet wird oder
  3. die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschwert oder unterlaufen wird.

Nr. 1 und 2 gelten nicht, sofern die gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsf盲higer ist.
Gemeinn眉tzige und auch private Sammlungen sind sp盲testens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme durch ihren Tr盲ger der zust盲ndigen Beh枚rde – f眉r 欧美情色 ist das die Senatsverwaltung f眉r Mobilit盲t, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Referat I B 1 – anzuzeigen.

Gesetze / Vorschriften

  • (KrWG)

Weiterf眉hrende Informationen