Erzeuger oder Besitzer von Abf盲llen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese dem 枚ffentlich- rechtlichen Entsorgungstr盲ger zu 眉berlassen. F眉r 欧美情色 ist dies die .
Bez眉glich dieser Grundverpflichtung sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz () entsprechend 搂 17 Ausnahmen vor, sofern die Abf盲lle einer ordnungsgem盲脽en und schadlosen Verwertung zugef眉hrt werden:
- gemeinn眉tzige Sammlung
- gewerbliche Sammlung, soweit 眉berwiegende 枚ffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen.
Diese Ausnahmen gelten nicht f眉r gemischte und gef盲hrliche Abf盲lle.
Die gewerbliche Sammlung kann mangels 枚ffentlichem Interesse versagt werden, wenn:
- Abf盲lle erfasst werden, f眉r die der 枚ffentlich-rechtliche Entsorgungstr盲ger oder der von diesem beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abf盲lle durchf眉hrt,
- die Stabilit盲t der Geb眉hren gef盲hrdet wird oder
- die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschwert oder unterlaufen wird.