Informationen zur ³¢Ã¶²õ±ð³¾¾±³Ù³Ù±ð±ô±¹±ð°ù´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ

³¢Ã¶²õ±ð³¾¾±³Ù³Ù±ð±ô±¹±ð°ù´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ Leitfaden Broschüre

Worum geht es

Die seit August 2001 geltende ³¢Ã¶²õ±ð³¾¾±³Ù³Ù±ð±ô±¹±ð°ù´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ hat zum Ziel, den Einsatz organischer Lösemittel, die auch gesundheitsschädlich sein können, zu reduzieren. Lösemittel sind Vorläufersubstanzen des sog. “Sommer-Smog”. Betroffen von der Verordnung sind Betriebe wie z.B. Druckereien und Textilreinigungen, die eine bestimmte Menge an organischen Lösemitteln einsetzen.

Um Gewerbetreibenden den Umgang mit dieser Verordnung zu erleichtern, haben die Umweltämter der µþ±ð³ú¾±°ù°ì²õä³¾³Ù±ð°ù °Õ±ð³¾±è±ð±ô³ó´Ç´Ú-³§³¦³óö²Ô±ð²ú±ð°ù²µ und Charlottenburg-Wilmersdorf gemeinsam einen praxisorientierten Leitfaden für Betriebe in Å·ÃÀÇéÉ« entwickelt.
An Hand dieses Leitfadens können die Betriebe ermitteln, ob sie unter die ³¢Ã¶²õ±ð³¾¾±³Ù³Ù±ð±ô±¹±ð°ù´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ fallen und wie sie mit den Anforderungen umgehen können.

Der Leitfaden gliedert sich in einen allgemeinen und in branchenspezifische Teile, in denen die speziellen Anforderungen und Möglichkeiten zum Umgang mit der ³¢Ã¶²õ±ð³¾¾±³Ù³Ù±ð±ô±¹±ð°ù´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ durch einzelne Branchen aufgezeigt werden. Insgesamt wurde für sechs Branchen ein entsprechender Praxisleitfaden erstellt.

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  • (31. BImSchV)