Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Tierarten mit wenigen Ausnahmen besonders gesch眉tzt.
Zu den Ausnahmen z盲hlen unter anderem Haustiere, die Gemeine und die Deutsche Wespe sowie Ratten.
Wenn ein vern眉nftiger Grund vorliegt, zum Beispiel sich ein Wespennest in Haus N盲he befindet, d眉rfen diese Tiere ohne Genehmigung beseitigt werden.
F眉r besonders gesch眉tzte Tiere gilt, dass diese- nicht gefangen,
- nicht get枚tet und
- ihre Nester, Eier oder Wohnst盲tten nicht zerst枚rt bzw. gest枚rt werden d眉rfen.
Der Schutz der Nistst盲tten beginnt dann, wenn das Tier einen Ort als Brutst盲tte gew盲hlt hat und endet, wenn die Lebensst盲tte ihre Funktion wieder verloren hat. Ganzj盲hriger Schutz besteht jedoch f眉r Nester, die von bestimmten Arten wie der Mehlschwalbe, Haussperlinge, Mauersegler oder Flederm盲use im n盲chsten Jahr wieder besiedelt werden. F眉r diese Nester muss von der Obersten Naturschutzbeh枚rde eine Befreiung vom Zerst枚rungsverbot erteilt werden, wenn zum Beispiel wegen einer Fassadenrenovierung die Entfernung unumg盲nglich ist. Die Befreiung wird mit der Auflage verbunden, sp盲ter Ersatz f眉r die zerst枚rten Nester zu schaffen ().
Die Senatsverwaltung f眉r Mobilit盲t, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert ausf眉hrlich 眉ber den Freilandartenschutz.