Die Unterschutzstellung ausgew盲hlter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen z盲hlen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne B盲ume und Findlinge, aber auch kleine Fl盲chen -,Gesch眉tzte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Best盲nde von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der l盲nder眉bergreifende Naturpark Barnim.
Besondere Bedeutung kommt den zum europ盲ischen Netz NATURA 2000 geh枚renden FFH- und Vogelschutzgebieten zu.
Um die Schutzgebiete in ihrer Qualit盲t dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsma脽nahmen durchgef眉hrt.
Handlungen, bei denen mit einer Sch盲digung des Schutzgebietes oder -objektes zu rechnen ist, sind verboten. In bestimmten F盲llen kann au脽erdem die oberste Naturschutzbeh枚rde von dem betroffenen Verbot eine sogenannte ‘Befreiung’ erteilen. Vorhaben oder Handlungen, die dem Gebiet oder Objekt unter bestimmten Umst盲nden schaden k枚nnten, unterliegen einem ‘Genehmigungsverfahren’ durch die unteren Naturschutzbeh枚rden.