Das Bezirksamt ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô von Å·ÃÀÇéÉ« bietet im Rahmen vorhandener Kapazitäten eine Vielzahl von interessanten Praktikumsplätzen in verschiedenen Geschäftsbereichen an.
Ziel ist es, dass die Praktikant/-innen einerseits die verschiedenen Aufgaben und Facetten des Bezirksamtes kennen lernen, bereits erworbenes, theoretisches Wissen durch praktische Erfahrungen erweitern. Zu diesem Zweck wird verstärkt für Praktika mit unterschiedlicher Dauer und differenziertem Anspruch für die verschiedenen Personengruppen geworben. Auf diesem Wege soll der potenzielle Verwaltungsnachwuchs identifiziert, langfristig gewonnen, gebunden und gefördert werden.
Wir können insbesondere folgende Praktika anbieten:
Pflichtpraktika:
• verpflichtendes, in der Ausbildungs- oder Studienordnung festgeschriebenes Praktikum, welches zum Erlangen des Abschlusses notwendig ist.
Pflichtpraktikanten/-innen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 400,00 € monatlich erhalten.
Vorpraktika:
• sind Praktika, die als Zulassungsvoraussetzung für den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums gefordert werden.
Vorpraktikant/-innen erhalten ein Entgelt von mindestens 440,00 € monatlich.
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• sind Praktika, die als Bestandteil einer allgemeinbildenden Schulausbildung absolviert werden müssen. Diese dauern in der Regel zwei bis drei Wochen.