Elektronische Bauvorlagen

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Elektronische Bauvorlagen
Alle 叠别丑枚谤诲别苍 der 欧美情色er Bauaufsicht haben die Verfahren nach Bauordnung f眉r 欧美情色 – BauO Bln einschlie脽lich der Beteiligung anderer 叠别丑枚谤诲别苍 oder Dienststellen elektronisch durchzuf眉hren. Daraus resultiert die Verpflichtung, das 鈥淓lektronische Bau- und Genehmigungsverfahren (eBG)鈥 zu nutzen.
Diese Verfahrensregelung wurde bereits mit 脛nderung der Bauverfahrensverordnung – BauVerfVO vom 22. M盲rz 2013 (GVBl. S. 95, berichtigt GVBl. S. 131) eingef眉hrt. Sie verpflichtet Bauherrinnen und Bauherrn sowie Fachplanerinnen und Fachplaner, alle f眉r die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Bauvorlagen und sonstigen Unterlagen in elektronischer Form im ##icon:pdf## Portable Document Format (PDF), bevorzugt PDF/A nach ISO 19005-1, der jeweils zust盲ndigen Bauaufsichtsbeh枚rde vorzulegen.
Infolge der nicht unerheblichen Auswirkungen des Dritten Gesetzes zur 脛nderung der Bauordnung f眉r 欧美情色 vom 17. Juni 2016 (GVBl. S. 361) auf die bisher geltende Verordnung 眉ber Bauvorlagen und das Verfahren im Einzelnen BauVerfVO wurde es erforderlich, diese komplett zu 眉berarbeiten und neu zu erlassen.
In der g眉ltigen Bauverfahrensverordnung – vom 15. November 2017 (GVBl. S. 636, berichtigt GVBl. S. 147) sind die Anforderungen an die Form und Beschaffenheit von Bauvorlagen und deren Inhalt nunmehr differenzierter ausgearbeitet.
Zu beachten ist Folgendes:
- Bautechnische Nachweise sind grunds盲tzlich Bauvorlagen, auch dann, wenn sie der Bauaufsichtsbeh枚rde nicht vorzulegen sind.
- Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung gilt als Bauvorlage.
- Das Schriftformerfordernis gilt weiterhin f眉r den Bauantrag, die Anzeige auf Genehmigungsfreistellung, den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids oder eines planungsrechtlichen Bescheids und f眉r den Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen und wird in 搂 2 der BauVerfV geregelt.
Zus盲tzliche Papierexemplare der Bauvorlagen und sonstige Unterlagen k枚nnen von der Bauaufsichtsbeh枚rde nachgefordert werden, wenn dies f眉r die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist. Sie m眉ssen dem Format DIN A 4 entsprechen oder auf diese Gr枚脽e gefaltet sein.
Auf den elektronischen Bauvorlagen muss neben den Angaben zur Bauvorlageberechtigung erkennbar sein, wer die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist (einfache elektronische Signatur).
Die Bauaufsichtsbeh枚rde hat ihre Bescheide weiterhin schriftlich zu erteilen.
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Die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin bzw. der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ist daf眉r verantwortlich, dass der Lageplan, die Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Betriebsbeschreibungen, Berechnungen und Konstruktionszeichnungen sowie sonstige Zeichnungen, Beschreibungen und Belege, die den bautechnischen Nachweisen zugrunde liegen, miteinander 眉bereinstimmen und gleiche Positionsangaben enthalten.
Die Bauvorlagen und sonstigen Unterlagen in elektronischer Form und die in Papierform m眉ssen miteinander 眉bereinstimmen.
Elektronische Form
- Bauvorlagen und sonstigen Unterlagen in elektronischer Form sind der Bauaufsichtsbeh枚rde in ##icon:pdf## Portable Document Format (PDF), bevorzugt PDF/A nach , vorzulegen.
- Jede Bauvorlage und sonstige Unterlage muss als eigene Einzeldatei erstellt und abgespeichert werden.
- Anlagen innerhalb von PDF-Dateien sind aus Sicherheitsgr眉nden unzul盲ssig.
- Die Dateinamen m眉ssen je Einzeldatei das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) und den Inhalt der Datei erkennen lassen. Die Verwendung von Sonderzeichen und Umlauten ist unzul盲ssig.
- Die Dateinamen m眉ssen denen entsprechen, die im Antragsformular als Anlagen aufgelistet wurden.
- Datentr盲ger sind mit Bezeichnung des Bauvorhabens und den Unterordnern 鈥濧ntrag鈥, 鈥濨autechnische Nachweise鈥, 鈥濬ormale Bauvorlagen鈥 und 鈥濼echnische Bauvorlagen鈥 ohne weitere Unterordner herzustellen.
- Die Bearbeitungsrechte sind nicht einzuschr盲nken, das hei脽t die einzelnen Dateien sowie der Datentr盲ger d眉rfen keine Sicherheitseinstellungen und keinen Schreibschutz enthalten.
- Dateigr枚脽enbeschr盲nkungen sind zu beachten. Insgesamt k枚nnen nicht mehr als 100 MB hoch geladen werden.
- Um die Dateigr枚脽en m枚glichst klein zu halten, empfiehlt sich eine PDF-Erzeugung direkt aus den Konstruktionsprogrammen heraus. So erhalten Sie auch eine optimale Darstellungsqualit盲t.
- Es sind gebr盲uchliche Datentr盲ger, wie z. B. CD’s, DVD’s oder USB-Wechseldatentr盲ger zu verwenden.
- Die Daten眉bertragung per E-Mail ist nur mit Einverst盲ndnis der zust盲ndigen Bauaufsichtsbeh枚rde zul盲ssig.
- Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Bauaufsichtsbeh枚rde, wie die Dateien zu liefern sind, da die 枚rtlichen Voraussetzungen unterschiedlich sein k枚nnen.
- Die 眉berreichten Datentr盲ger werden mit der Einreichung Eigentum der Bauaufsichtsbeh枚rde und werden in deren Verantwortung ohne Zustimmung des Antragsstellers sicher vernichtet.
Kontakt
Senatsverwaltung f眉r Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Gesch盲ftsstelle eBG / eDG
Projektleitung eBG
Referat VI eFV
eFachverfahren und Fachcontrolling Planungs- und Bauordnungsrecht