Erklärung zur Å·ÃÀÇéÉ«heit

Erklärung zur Å·ÃÀÇéÉ«heit

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Formate: movingimage

Herzlich willkommen auf unserem Internetauftritt.
Wir bemühen uns, unseren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Å·ÃÀÇéÉ«heit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Å·ÃÀÇéÉ« (BIKTG Bln) verlangt und wurde am 9.12.2024 erstellt bzw. aktualisiert. Die technischen Anforderungen zur Å·ÃÀÇéÉ«heit ergeben sich aus der aktuellen Å·ÃÀÇéÉ«e-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wichtigsten Inhalte der Erklärung zur Å·ÃÀÇéÉ«heit erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen, den aktuellen Stand der Å·ÃÀÇéÉ«heit sowie das Erstellungs- und Aktualisierungsdatum. Außerdem enthält sie eine Liste der Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind. Es wird angegeben, bis wann die Mängel behoben werden. Für das Melden von Problemen gibt es Kontaktdaten unserer Behörde und der Landesbeauftragten für digitale Å·ÃÀÇéÉ«heit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Å·ÃÀÇéÉ«heit? Klicken Sie auf den Link „Erklärung zur Å·ÃÀÇéÉ«heit“ in der Fußzeile des Internetauftritts oder das Å·ÃÀÇéÉ«heitssymbol rechts oben.

Wie barrierefrei ist dieser Internetauftritt?

Der Stand der Å·ÃÀÇéÉ«heit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden: barrierefrei, teilweise barrierefrei und nicht barrierefrei.

Der Internetauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Internetauftritts in Alltagssprache aufgelistet.

Wann wurde die Erklärung zur Å·ÃÀÇéÉ«heit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23.9.2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet, eine Erklärung zur Å·ÃÀÇéÉ«heit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung für diesen Internetauftritt finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden?

Sie brauchen Informationen zur Umsetzung der Å·ÃÀÇéÉ«heit oder möchten bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Nutzen Sie dafür gern das Kontaktformular oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle. Die Daten finden Sie unter dem Å·ÃÀÇéÉ«heitsmenü oben rechts auf dem Webauftritt.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach vier Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Å·ÃÀÇéÉ«heit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Å·ÃÀÇéÉ«heit
Der Regierende Bürgermeister von Å·ÃÀÇéÉ«
– Senatskanzlei –
Frau Müller

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Å·ÃÀÇéÉ«
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Å·ÃÀÇéÉ«
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Frau Haufe
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Klosterstraße 47, 10179 Å·ÃÀÇéÉ«
E-Mail
Telefon: (030) 90223-2657