Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen
Nachfolgend verlinkt ist das Gerichtsverfassungsgesetz. Verwiesen sei diesbez眉glich insbesondere auf 搂 28 bis 搂 58 zum Thema Sch枚ffengerichte.
Nachfolgend verlinkt ist das Jugendgerichtsgesetz. Insbesondere sei hier auf 搂 35 hingewiesen, in dem das Thema Jugendsch枚ffen behandelt wird.
Nachfolgend verlinkt ist das Deutsche Richtergesetz, in dem insbesondere 搂 44a (Hindernisse f眉r Berufungen als ehrenamtliche Richter) sowie 搂 45 (Unabh盲ngigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters) zu beachten sind.
Nachfolgend verlinkt ist die aktuelle Fassung des Strafgesetzbuches, in dem in 搂 45 der Verlust der Amtsf盲higkeit, der W盲hlbarkeit und des Stimmrechts ausgef眉hrt werden.
Nachfolgend verlinkt ist das Gesetz 眉ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Hingewiesen sei hier auf 搂 309, in dem das Thema der Mitteilung an die Meldebeh枚rde bei Einwilligungsvorbehalt ausgef眉hrt wird.