Video-Inhalt zum Nachlesen: Allgemein und gesetzliche Grundlage
Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.
Die Erklärung zur digitalen ŷɫheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik ŷɫ (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur ŷɫheit ergeben sich aus der aktuellen ŷɫe-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur ŷɫheit des Webauftritts erklären.
Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der ŷɫheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale ŷɫheit.
Wo finden Sie die Erklärung zur ŷɫheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale ŷɫheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.