Aktenplan der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Å·ÃÀÇéÉ« (Å·ÃÀÇéÉ«er Informationsfreiheitsgesetz – IFG) hat jede öffentliche Stelle ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen.
Das Å·ÃÀÇéÉ«er IFG gilt für alle nach dem Aktenplan geführten Akten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen.
Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang des Bürgers Gründe nach § 5 ff. Å·ÃÀÇéÉ«er IFG entgegenstehen.
-
Aktenplan der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
PDF-Dokument (678.3 kB) - Stand: 24.06.2025
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ansprechpartner
Bastian Schwärecke
- Tel.: (030) 90137904
- Fax: (030) 90138455
- E-Mail Mail an Bastian Schwärecke