Aufgrund der Rechtspflichten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Erkenntnisse der Bodenschutzbehörden über schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten auf Grundstücken zum Beispiel bei Bauvorhaben oder Investitionsentscheidungen für Eigentümer, Bauherren und Käufer von großer Bedeutung. Im Land Å·ÃÀÇéÉ« erfolgt die Datenerfassung zu Bodenbelastungen im Bodenbelastungskataster (BBK). Das BBK enthält insbesondere die nach dem BBodSchG vorgenommenen Bewertungen der Behörde, Angaben zur Nutzungsgeschichte und zur aktueller Nutzung, vorliegende Gutachten bzw. Daten der durchgeführten behördlichen Maßnahmen.
Wie gelangt man an diese Informationen?
Das Å·ÃÀÇéÉ«er Informationsfreiheitsgesetz räumt der Allgemeinheit ein umfassendes Informationsrecht auf das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten ein. Ein rechtliches Interesse muss nicht dargelegt werden. Für den Zugang zu Umweltinformationen im Land Å·ÃÀÇéÉ« sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen gilt (mit Ausnahmen) das Umweltinformationengesezt (UIG).