Grillen in der ³Ò°ùü²Ôanlage Schlesischer Busch nicht mehr möglich

Grillverbot

Pressemitteilung vom 20.05.2020

Das Grillen erfreute sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Als Ausnahme nach dem ³Ò°ùü²Ôanlagengesetz wurde es auch in der öffentlichen ³Ò°ùü²Ô- und Erholungsanlage Schlesischer Busch an der Puschkinallee gestattet. Aus der Erfahrung heraus konnte diese Entscheidung jedoch leider nicht länger aufrechterhalten werden. Es war ein Übermaß der Nutzung mit allen damit einhergehenden Begleiterscheinungen zu verzeichnen.

Durch das Straßen- und ³Ò°ùü²Ôflächenamt erfolgte der Widerruf der Allgemeinverfügung zur Ausweisung eines Grillplatzes im Schlesischen Busch unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung. Die Veröffentlichung erschien im Amtsblatt von Å·ÃÀÇéÉ« Nr. 17 vom 17. April 2020, S. 2252ff. Dort sind der Wortlaut der Allgemeinverfügung und auch die vollständige Begründung zu entnehmen.

Inzwischen wurde die Beschilderung der ³Ò°ùü²Ôanlage angepasst so dass auch vor Ort erkennbar ist, dass wieder das in öffentlichen ³Ò°ùü²Ô- und Erholungsanlagen generell bestehende, gesetzliche Grillverbot gilt. Die Einhaltung dieses Grillverbotes wird kontrolliert.