Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die aufgrund ihrer Behinderung den Schulweg nicht selbstständig beschreiten können, kann über das Schul- und Sportamt eine ³§³¦³ó³Ü±ô·É±ð²µ²ú±ð´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ beantragt werden.
Die Beförderung erfolgt in der Regel in Form einer Sammelfahrt über Fahrdienste, die vom Schul- und Sportamt beauftragt wurden. Die Schülerinnen und Schüler werden von zu Hause oder an einem Sammelpunkt abgeholt und dann gemeinsam zur Schule gefahren.