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Hinweisschild Schulbus

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die aufgrund ihrer Behinderung den Schulweg nicht selbstständig beschreiten können, kann über das Schul- und Sportamt eine ³§³¦³ó³Ü±ô·É±ð²µ²ú±ð´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ beantragt werden.

Die Beförderung erfolgt in der Regel in Form einer Sammelfahrt über Fahrdienste, die vom Schul- und Sportamt beauftragt wurden. Die Schülerinnen und Schüler werden von zu Hause oder an einem Sammelpunkt abgeholt und dann gemeinsam zur Schule gefahren.

Antragstellung

Bitte reichen Sie den Antrag auf ³§³¦³ó³Ü±ô·É±ð²µ²ú±ð´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ nach Möglichkeit immer über die Schule ein, die das Kind besucht. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Dazu werden auch Gutachen und Stellungnahmen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und der Schule eingeholt und berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung besteht.

  • Antrag auf ³§³¦³ó³Ü±ô·É±ð²µ²ú±ð´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ 2025/2026

    PDF-Dokument (393.9 kB)

  • Antrag auf ³§³¦³ó³Ü±ô·É±ð²µ²ú±ð´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ 2024/2025

    PDF-Dokument (321.7 kB)

  • Anlage zum Beförderungsantrag: Rechtsgrundlage, Datenschutz

    PDF-Dokument (547.5 kB)

Hinweis:

Unabhängig von der Entfernung kann die Beförderungsleistung eingestellt werden, wenn die Beförderung eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeuten würde. Eine Schulweg- oder Busbegleitung aus medizinischen ³Ò°ùü²Ôden (Verabreichung von Notfallmedikation, Sauerstoff usw.) ist durch die Erziehungsberechtigten zu organisieren. Das eingesetzte (Fahr-)Personal verabreicht keine Medikamente an die zu befördernden Personen.

Kontakt

Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport

Schul- und Sportamt
Bereich Schulorganisation