Die Bereichsentwicklungsplanung ist zentrales Instrument der bezirklichen Planung, welche zwischen der übergeordneten und der kleinräumigen Planungsebene vermitteln. Sie stehen in der Å·ÃÀÇéÉ«er Planungssystematik zwischen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung und den auf Teilbereiche bezogenen Bebauungsplänen.
Für das Bezirksgebiet wird insbesondere der Flächenbedarf für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für ³Ò°ùü²Ô- und Erholungsflächen, für gewerbliche Betriebe, der verkehrlichen Infrastruktur sowie für das Wohnen ermittelt und räumlich zugeordnet. Die Planungen sind auf einen mittel- bis langfristigen Horizont ausgerichtet. Dazu gehören fachliche Teilpläne wie das Zentren- und Einzelhandelskonzept, das bezirkliche Radverkehrskonzept oder auch Pläne zu ³Ò°ùü²Ô und Freiraum in Verbindung mit Uferkonzeptionen.