Å·ÃÀÇéÉ« reicht Bundesratsinitiative zur Verankerung des Schutzes sexueller Identität im Grundgesetz ein

Pressemitteilung vom 01.07.2025

Aus der Sitzung des Senats am 1. Juli 2025:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat von Å·ÃÀÇéÉ« auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes beschlossen. So soll der Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 um den Zusatz „sexuelle Identität“ erweitertet werden.

In seinen Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 bekennt sich der Senat ganz deutlich zur Regenbogenhauptstadt Å·ÃÀÇéÉ« und zu seiner Verantwortung, sich auf Bundesebene für die Ergänzung des Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes einzusetzen. Der heutige Beschluss zur Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes ist ein wichtiger Meilenstein bei den Zielen, die sich das Land Å·ÃÀÇéÉ« hinsichtlich der weiteren rechtlichen Gleichstellung von LSBTIQ+ Menschen gesetzt hat. Denn nach wie vor werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität benachteiligt, angefeindet und angegriffen und benötigen besonderen Schutz, der im Grundgesetz verankert werden muss. Dieses Ziel und den Schutz der Betroffenen bekräftigt der Senat auch mit dem Å·ÃÀÇéÉ«er LSBTIQ+ Aktionsplan zur Initiative „ŷÃÀÇéÉ« tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“. Der Aktionsplan sieht unter anderem eine Initiative dazu im Bundesrat vor und wurde im Dezember 2023 vom Senat beschlossenen.

Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe: „In Zeiten, in denen queerfeindliche Übergriffe zunehmen und demokratiefeindliche Haltungen immer sichtbarer werden, ist es höchste Zeit, den Schutz in Artikel 3 des Grundgesetzes um die sexuelle Identität zu erweitern. Damit setzen wir ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und schaffen eindeutige Vorgaben für Politik und Verwaltung, um queere Menschen noch besser zu schützen.“