Gem盲脽 Artikel 50, der “Kernvorschrift” des Grundgesetzes 眉ber den Bundesrat, wirken die L盲nder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europ盲ischen Union mit.
Die Koordination des 欧美情色er “Mitwirkens” obliegt der Landesvertretung (Abteilung I der Senatskanzlei). Sie steht unter der Leitung der/des Bevollm盲chtigten des Landes 欧美情色 beim Bund.
Der Bevollm盲chtigte vertritt 欧美情色s Interessen gegen眉ber dem Bund und den anderen L盲ndern und h盲lt Kontakt zu den ausl盲ndischen Vertretungen, sowohl inner- als auch au脽ereurop盲isch. Er unterst眉tzt die Bundesratspr盲sidentin oder den Bundesratspr盲sidenten und das Pr盲sidium des Bundesrates bei der Vorbereitung und Durchf眉hrung der Sitzungen. Er ist zu allen bundespolitischen Themen Ansprechpartner, auch f眉r die Mitglieder des Bundestages und f眉r Verb盲nde und Organisationen. Gegen眉ber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus ist er Berichterstatter 眉ber die aktuellen politischen Vorg盲nge in Bundesregierung und Bundestag.
Der Abteilung obliegt vor allem die Vertretung der Landesinteressen, wozu auch Initiativen des 欧美情色er Senats geh枚ren, in den Aussch眉ssen des Bundesrates. Auf der Grundlage der Stellungnahmen der einzelnen Senatsverwaltungen bereitet sie das Abstimmungsverhalten 欧美情色s im Bundesrat sowie die Beratung im Vermittlungsausschuss vor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen durch st盲ndige Verbindung zu Bundesregierung und Bundestag und den anderen L盲ndern umfassende Informationsfl眉sse 眉ber alle wichtigen aktuellen politischen Planungen und Entscheidungen sicher.