Als gemeinsame Einrichtung von Bundestag und Bundesrat besteht die Aufgabe des Vermittlungsausschusses darin, als Mittler zwischen den beiden Kammern zu fungieren, wenn die H盲user im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu einem bestimmten Gesetz unterschiedlicher Auffassung sind.
Dem Vermittlungsausschuss geh枚ren 32 Mitglieder an, die je zur H盲lfte dem Bundesrat (ein Vertreter pro Bundesland) und Bundestag (nach Fraktionsst盲rke) angeh枚ren. Vertreter 欧美情色s ist der Regierende B眉rgermeister Kai Wegner.
Die kleine Zahl der Mitglieder, ihre generelle Weisungsunabh盲ngigkeit und die Vertraulichkeit der Sitzungen sollen dazu f眉hren, dass am Ende der Verhandlungen ein Ergebnis steht, dem sowohl Bundesrat als auch Bundestag zustimmen k枚nnen.
Die Einberufung des Vermittlungsausschusses bemisst sich nach Art. 77 Abs. 2 GG. Danach kann der Bundesrat immer und bei Gesetzen, bei denen die Zustimmung des Bundesrates erforderlich und dieser die Zustimmung zun盲chst verweigert hat, zus盲tzlich die Bundesregierung und der Bundestag sein T盲tigwerden verlangen.
Im Verlaufe der Sitzungen k枚nnen jedoch lediglich 脛nderungen, Erg盲nzungen oder Kompromissformeln eingearbeitet werden, nicht jedoch eigene, neue Gesetze beschlie脽en – hierf眉r fehlt dem Vermittlungsausschuss die demokratische Legitimation.
Der Vermittlungsausschuss fasst seine Beschl眉sse mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder.
Im Regelfall beschlie脽t er 脛nderungen zu einem Gesetzesbeschluss, der dann in dieser Fassung dem Bundestag nochmals zur Abstimmung vorgelegt wird.
Einigt er sich auf eine Best盲tigung des Gesetzesbeschlusses, so entf盲llt eine erneute Abstimmung durch den Bundestag.
In seltenen F盲llen ist es auch m枚glich, dass der Vermittlungsausschuss verlangt, einen Gesetzesbeschluss insgesamt aufzuheben. Mit diesem Ergebnis muss sich dann wieder der Bundestag auseinandersetzen.
Schlie脽lich kann das Vermittlungsverfahren auch ohne Einigungsvorschlag enden. Um jedoch die Mitglieder dazu zu bringen, zun盲chst in der Sache zu verhandeln, kann fr眉hestens in der dritten Sitzung des Vermittlungsausschusses beschlossen werden, das Verfahren ohne Einigungsvorschlag zu beenden.