Senat befasst sich mit Gesetzentwurf Kleingartenflächensicherungsgesetz
Pressemitteilung vom 15.07.2025
Aus der Sitzung des Senats am 15. Juli 2025:
Der Senat von Å·ÃÀÇéÉ« hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für ²Ñ´Ç²ú¾±±ô¾±³Ùä³Ù, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, mit einem Antrag über ein Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen befasst. Das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) hat das Ziel, Å·ÃÀÇéÉ«s Kleingärten auf landeseigenen Flächen bestmöglich zu schützen.
Senatorin Ute Bonde: „Der Å·ÃÀÇéÉ«er Senat sichert die Kleingärten in Å·ÃÀÇéÉ«. Mit dem Kleingartenflächensicherungsgesetz legen wir fest, dass Kleingartenflächen im Eigentum des Landes Å·ÃÀÇéÉ« für die kleingärtnerische Nutzung erhalten bleiben. Ausnahmen sind nur im engen Rahmen des Gesetzes und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich, wenn Ersatzflächen in der gleichen Größe im Einzugsgebiet der aufzugebenden Kleingartenanlage zur Verfügung stehen. Uns ist es ernst damit, den derzeitigen Bestand von landeseigenen Kleingartenflächen zu bewahren.“
In Å·ÃÀÇéÉ« befinden sich Kleingartenanlagen mit insgesamt 56.280 Kleingärten auf landeseigenen Flächen, die zusammen eine Fläche von 2283 Hektar ausmachen. Die Å·ÃÀÇéÉ«er Kleingartenanlagen bieten der Stadtbevölkerung Erholungsmöglichkeiten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Freiraumverbunds mit positiven Auswirkungen auf den Biotop- und Artenschutz, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.
Kleingartenflächen wecken angesichts des Bevölkerungswachstums in Å·ÃÀÇéÉ« im Hinblick auf teilweise konkurrierende Bedürfnisse der Bevölkerung wie Wohnraum, ²Ñ´Ç²ú¾±±ô¾±³Ùä³Ù oder gewerbliche Belange Begehrlichkeiten. Deshalb wurde in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 bis 2026 zum Regierungsziel erklärt, den Bestand an Kleingärten durch ein Flächensicherungsgesetz zu schützen, das eine verbindliche Regelung zum Schutz von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen im gesamten Stadtgebiet schafft.
Bei Veränderungen im Bestand der Kleingartenflächen des Landes sind die Kleingartenorganisationen inklusive des Landesverbandes Å·ÃÀÇéÉ« der Gartenfreunde e. V. durch Anhörung von der zuständigen Behörde zu beteiligen.
Die Vorlage wird dem Rat der Bürgermeister zugeleitet.
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