Die Verordnung 眉ber das Halten gef盲hrlicher Tiere wildlebender Arten legt fest, welche Tierarten in diese Kategorie fallen und welche Bedingungen f眉r Ausnahmegenehmigungen erf眉llt sein m眉ssen. In Teil A der Anlage aufgef眉hrte Arten d眉rfen grunds盲tzlich nicht von Privatpersonen gehalten werden. Teil B enth盲lt ein Verzeichnis der Arten, die nur von Privatpersonen gehalten werden d眉rfen, die eine g眉ltige Ausnahmegenehmigung besitzen.
Gefahrtiere

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Gef盲hrliche Tiere wildlebender Arten d眉rfen in 欧美情色 nicht von Privatpersonen gehalten werden, egal ob in der Wohnung oder anderswo. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Menschenaffen, gro脽e Raubkatzen, Panzerechsen, Giftschlangen, giftige Spinnen und Skorpione. F眉r einige weniger gef盲hrliche Arten k枚nnen die zust盲ndigen Veterin盲r- und Lebensmittelaufsichts盲mter der Bezirke Ausnahmegenehmigungen erteilen.
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Verordnung 眉ber das Halten gef盲hrlicher Tiere wildlebender Arten
PDF-Dokument (164.2 kB) - Stand: 10. Januar 2017
Senatsverwaltung f眉r Justiz und Verbraucherschutz
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