Elektronische Steuererklärung: Å·ÃÀÇéÉ«er Steuerverwaltung setzt ab sofort das „RABE“-Verfahren ein

Pressemitteilung Nr. 12 vom 02.07.2025

Die Å·ÃÀÇéÉ«er Steuerverwaltung geht bei der Digitalisierung den nächsten Schritt. Ab sofort kommt das „RABE“-Verfahren zum Einsatz. „RABE“ steht für „Referenzierung auf Belege“. Damit wird das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig noch leichter.

„RABE“ bietet die Möglichkeit, Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital zu hinterlegen und diese – über sogenannte Referenzierungen – den fachlich-inhaltlich passenden Eingabefeldern zuzuordnen. Das hat den Vorteil, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ¹ó¾±²Ô²¹²Ô³úä³¾³Ù±ð°ùn die Belege bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abrufen können. Dadurch wird die Bearbeitung erleichtert und der Arbeitsaufwand reduziert. Über den Belegabruf informiert das Finanzamt elektronisch.

Die „RABE“-Funktion steht in Mein ELSTER sowie kompatiblen Softwareprodukten zur Verfügung. Der Service kann erstmals bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 genutzt werden. Dieser steht somit auch für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 zur Verfügung.

Das neue „RABE“-Verfahren wurde im bundesweiten KONSENS-Programmierverbund entwickelt und ergänzt die bisherigen Optionen, Belege elektronisch oder per Post einzu-reichen. Nach erfolgreicher Pilotierung in den ¹ó¾±²Ô²¹²Ô³úä³¾³Ù±ð°ùn der Länder Bayern und Hamburg wird es ab sofort auch in den Å·ÃÀÇéÉ«ern ¹ó¾±²Ô²¹²Ô³úä³¾³Ù±ð°ùn eingesetzt. Die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen mit referenzierten Belegen soll bis Ende dieses Jahres sukzessive bundesweit an allen ¹ó¾±²Ô²¹²Ô³úä³¾³Ù±ð°ùn möglich sein.