Es gibt in der Europäischen Union verbindliche Rechtsgrundlagen für den ökologischen Landbau die regeln, wie biologische Lebensmittel produziert, nach Europa importiert und gekennzeichnet werden müssen. Außerdem festgelegt, wie Tiere im ökologischen Landbau gehalten werden. Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2018/848 (EU-Öko-VO). Die Regelungen und Zuständigkeiten im Einzelnen entnehmen Sie bitte den weiteren Ausführungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.
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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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