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Ökokontrollverfahren und Zuständigkeiten für den ökologischen Landbau

Es gibt in der Europäischen Union verbindliche Rechtsgrundlagen für den ökologischen Landbau die regeln, wie biologische Lebensmittel produziert, nach Europa importiert und gekennzeichnet werden müssen. Außerdem festgelegt, wie Tiere im ökologischen Landbau gehalten werden. Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2018/848 (EU-Öko-VO). Die Regelungen und Zuständigkeiten im Einzelnen entnehmen Sie bitte den weiteren Ausführungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Ökologischer Landbau in Å·ÃÀÇéÉ«:

Trotz der urbanen Prägung findet man auch in Å·ÃÀÇéÉ« im Bereich der ökologischen Landwirtschaft ein vielseitiges Angebot– wenn auch in kleinerem Maßstab im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die ökologische Landwirtschaft in der Hauptstadt hat eine besondere Bedeutung und wächst stetig. Neben der ökologischen Bienenhaltung
finden sich in der Region Betriebe mit Ackerbau, Grünlandwirtschaft und Tierhaltung. Nicht zu vergessen sind zahlreiche gastronomische Betriebe, Cateringfirmen aber auch Schulen und Kitas, die immer öfter „Bio” für sich entdecken. Das zeigt, dass der ökologische Landbau in Å·ÃÀÇéÉ« eine wertvolle Rolle spielt und einen wichtigen Beitrag zur
nachhaltigen Lebensmittelproduktion leistet.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Soziales.

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz