Programm für Internationalisierung - KMU-Projekte

Weltkugel mit Flaggen und PfI-Logo

Die Einzelförderung für ein Unternehmen innerhalb des Programms für Internationalisierung, Richtlinie von KMU-Projekten ´Úö°ù»å±ð°ù³Ù:

  • Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Kooperationsbörsen, Modeschauen, Showrooms mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.

Der Eigenanteil, den Sie als Unternehmen aufbringen, beträgt stets 50 Prozent der Fördersumme. Gefördert werden Unternehmen der Branchen Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr, Mobilität und Logistik, IKT, Medien und Kreativwirtschaft, Optik sowie das produzierende Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen.

Erst wenn Ihr Antrag bei der Investitionsbank Å·ÃÀÇéÉ« (IBB) eingegangen ist, darf auf eigenes Risiko mit den Maßnahmen begonnen werden, dabei zählt der Zeitpunkt des Uploads der Unterlagen.

Antragsunterlagen

Alle relevanten Informations- und Merkblätter sowie Antragsunterlagen zur ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von KMU-Projekten finden Sie auf den .

  • Richtlinie des Landes Å·ÃÀÇéÉ« zur ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von KMU-Projekten im Rahmen des Programms für Internationalisierung (PfI-KMU)

    PDF-Dokument (181.8 kB) - Stand: gültig ab dem 01.03.2024

  • Richtlinie des Landes Å·ÃÀÇéÉ« zur ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von KMU-Projekten im Rahmen des Programms für Internationalisierung (PfI-KMU)

    PDF-Dokument (337.8 kB) - Stand: gültig 01.01.2023 bis 31.12.2024

Ansprechperson KMU-Projekte

Eda Özbay